Notwendige Änderung der AGB. Wichtig für Online-Shop Betreiber

Baseline GmbH - Tonerankauf + Verkauf
2011-03-07 09:45:00 / Baseline Infos

Vom Händlerbund haben wir Ende letzter Woche eine Benachrichtigung erhalten, dass mal wieder eine notwendige Änderung an den AGB notwendig ist. Es handelt sich hier um eine Anpassung bei der 40€ Klausel. Letztlich muss man ein Wort mit dem schönen Wortlaut „regelmäßigen“ (Versandkosten) ergänzen. Als Nicht-Jurist darf man sich wieder wundern, aber sollte wohl diesem Folge leisten.

Hier die Anleitung des Händlerbund ( Quelle: http://www.haendlerbund.de/rechtsinformationen/158-40-euro-klausel ):

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1. Öffnen Sie Ihre AGB;

2. Scrollen Sie bis zu der Klausel, die entweder

> a) „§ … Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes“

ODER

> b) „§… Zahlungs- und Versandbedingungen“ heißt.

3a. Wenn Ihre AGB die Klausel „§ … Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes“ enthalten, fügen Sie in dieser Klausel an der farblich markierten Stelle – soweit nicht schon vorhanden, das Wort „regelmäßigen“ ein:

§ … Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes

Für den Fall der Ausübung des für Verbraucher geltenden gesetzlichen Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen wird vereinbart, dass der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.“

3b. Wenn Ihre AGB die Klausel „§… Zahlungs- und Versandbedingungen“ enthalten, fügen Sie in dieser Klausel an der farblich markierten Stelle – soweit nicht schon vorhanden, das Wort „regelmäßigen“ ein:

„§ … Zahlungs- und Versandbedingungen

(1) Die Zahlungs- und Versandbedingungen finden Sie unter der gleichnamigen Schaltfläche in der Navigation.

Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Verkäufer und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

(5) Es wird vereinbart, dass im Falle der Ausübung des für Verbraucher geltenden Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung gem. § 357 Abs. 2 BGB zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher  bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.“

Bitte beachten!

Diese Änderungen gelten nicht für Online-Händler, die die Rückgabebelehrung verwenden.

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Zurückzuführen ist dieses auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom  22.02. 2011 (Az: 6 U 80/10). Dies ist laut OLG Brandenburg erforderlich, damit gemäß § 357 Abs. 2 S. 3 BGB nicht pauschal alle Rücksendekosten auf den Verbraucher übertragen werden können.

Artikel aus unserem alten Wordpress-Blog. Nochmal veröffentlicht im Sinne der Dokumentation und Nostalgie.

 


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