Wie Ebay nun selber in einer Mail mitgeteilt hat, wird der Start der neuen Zahlungsabwicklung verschoben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diese Änderung nun gestoppt. Die BaFin fordert eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) . Momentan unterliegt Ebay nur der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier).
Diese Maßnahme ist nach unserer Auffassung absolut zu Recht ergriffen worden. Ein „Institut“, das 5 Milliarden Euro (nur Deutschland) an Kundengeldern ohne jegliche Kontrolle verwaltet kann man nicht wirklich wollen. So schrieb z.B. auch Axel Gronen in einem Artikel auf wortfilter.de: „…Und offenbar wird eBay sich auch in Luxemburg keinen Kontrollen unterwerfen: Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ist das luxemburgische Gegenstück zur deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und fühlt sich angeblich auch nicht zuständig…“ (Quelle: http://www.wortfilter.de/news12Q1/4326-Scheitert-eBays-neues-Zahlungsverfahren.php ein sehr empfehlenswerter Artikel).
Ob hiermit auch die geplante Gebührenerhöhung vom Tisch ist, ist uns zum heutigen Tage noch nicht bekannt.
Eigentlich wollten wir selber noch einen Artikel zu den Änderungen bei Ebay veröffentlichen. Dieser ist ja erst mal Historie. Damit die Mühe nicht umsonst war, werde ich diesen hier zu Dokumentationszwecken anhängen:
Ebay verschlimmbessert sich
Worum geht es?
Die international agierende Online-Handelsplattform eBay hat in den letzten Jahren ihre Vormachtstellung ausgebaut und dabei den Kunden stets ihre Bedingungen diktieren können. Mit den nun anstehenden neuen Geschäftsbedingungen setzt eBay diesen Prozess konsequent fort. Wer über eBay handelt, wird bald vor unschönen vollendeten Tatsachen stehen – sofern diesem Trend nicht kräftig gegengesteuert wird. Dass die eBay-Geschäftsbedingungen damit vollends inakzeptabel werden dürften, verdeutlichen die drei Hauptfaktoren der Entwicklung:
– Die Zwangsmaßnahmen bezüglich des Zahlungsverkehrs
– Die am 28.02.2012 angekündigten massiven Gebührenerhöhungen
– Die mangelnde Finanzaufsicht bzw. tatsächliche Unkontrollierbarkeit der eBay-eigenen Finanzdienstleister
Der ökonomische Hintergrund
eBay nimmt weltweit eine monopolähnliche Stellung als Online-Handelsplattform ein. In den letzten 12-13 Jahren wurden weltweit mindestens 10 Auktionshäuser und Internet-Dienstleister von eBay aufgekauft. Der Börsenwert der Aktiengesellschaft eBay betrug im März 2012 etwa 49,3 Milliarden US-Dollar. Der Umsatz von 2011 erreichte ca. 11,5 Milliarden US-Dollar, der steuerbereinigte Gewinn ungefähr 3,2 Milliarden US-Dollar. eBay ist in seinem Metier quasi konkurrenzlos und kann auf diese Weise die Marktpreise für seine Dienstleistungen diktieren. Neben den USA ist vor allem auch Europa ein attraktives Betätigungsfeld: In Deutschland beispielsweise erreicht eBay ca. 48% aller Internetnutzer.
Im letzten Jahr ist der Umsatz bei eBay um 11% gestiegen, bei der Tochterfirma PayPal um 32%. Dass gerade über das eBay-Bezahlsystem weitere Umsatz-und Gewinnsteigerungen ermöglicht werden können, ist wohl naheliegend. Bei eBay gibt es einige wenige Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs, die je nach den spezifischen Verkaufskategorien, auch unter den nun veränderten Bedingungen, von den Nutzern zu akzeptieren sind. Kontrollmöglichkeiten hingegen gibt es so gut wie keine.
PayPal, „Käuferschutz“ und „Treuhandfunktion“
PayPal ist seit der Übernahme von 2002 eine eBay-Tochtergesellschaft. Es handelt sich dabei um ein Online-Bezahlsystem, das mittels virtueller Konten resp. virtueller Guthaben funktioniert. Für den europäischen Geschäftszweig von eBay mit Sitz in Luxemburg agiert PayPal als eine Bank nach primär luxemburgischem Recht. Denn seit 2007 besitzt PayPal 2007 dort eine Banklizenz. Das Besondere ist freilich, dass der übliche Einlagenschutz bei Insolvenz nicht gewährleistet ist. Auch besteht der Käuferschutz (bei Schäden, Betrug des Verkäufers etc.) allein in der Selbstverpflichtung durch eBay, nicht aber in einem rechtlich garantierten Status.
Demnächst wird eBay bei allen seinen Online-Auktionen und Festangeboten als Zahlungsagent zwischen Käufer und Verkäufer treten. Dementsprechend sollen ab Sommer 2012 Kaufpreis und Versandkosten nicht mehr vom Käufer an den Händler überwiesen werden, sondern zwecks Kontrolle aller Geschäftsabläufe zunächst einmal an eBay, d. h. an die Bank PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A (Luxemburg), von wo aus nach einigen Tagen dann die Überweisung an den Adressaten erfolgt. eBay übernimmt somit laut Selbstdarstellung eine „Treuhandfunktion“ (inclusive rechtlicher Handlungen!).Die offenbar strategisch einkalkulierten Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung werden als „Käuferschutz“ deklariert, zeitigen aber den Effekt zinsloser Darlehen für eBay – bei einem geschätzten Finanztransaktionsvolumen von etwa 5 Milliarden Euro pro Jahr allein für Deutschland und Österreich sicherlich keine geringen Summen, über die demnächst zwischenzeitlich verfügt werden kann. Die Werbestrategie für diese Neuerungen ist nicht ungeschickt – bei näherer Betrachtung verkehren sich „Käuferschutz“ und „Treuhandfunktion“ allerdings eher in ihr Gegenteil.
Die neuen Geschäftsbedingungen und ihre absehbaren Folgen
Bekanntlich lässt sich eBay bei all seinen Online-Auktionen und –Festangeboten durch zwei Einnahmequellen finanzieren: 1. durch Gebühren bei allen Angeboten, 2. durch Provision bei erfolgtem Verkauf von Waren.
eBay bezeichnet die in Kürze anstehenden massiven Gebührenerhöhungen als „Gebührenvereinfachung“, dabei anscheinend auf einfache Gemüter spekulierend! Doch sobald man das „Kleingedruckte“ gelesen und hochgerechnet hat, ergibt sich im Resultat das Folgende:
Die Einstellgebühren liegen demnächst, je nach Verkaufskategorie, zwischen 7% und 13% des Verkaufswerts.
Die Provisionen auf den Umsatz erhöhen sich je nach Verkaufskategorie (z. B. Technik, Lifestyle, Sammeln & Seltenes, etc.) und Verkaufspreis sogar um ca. 40% bis zu mehr als 400%. Hiervon sind nicht alle Händler in dem Maße betroffen. Es wird aber viele hart treffen. Mit unseren Toner Restposten kommen wir sogar noch einigermaßen glimpflich aus der Sache heraus. Was aber unseren Ärger über das Geschäftsmodell nicht mindert.
Bei vielen, insbesondere kleinen und mittleren Händlern wird infolgedessen ein starker Gewinneinbruch zu verzeichnen sein, zumal sie weitere Unkosten wie Verpackung, Mehrwertsteuer, Energiekosten etc. ohnehin zu tragen haben.
Aus Sicht der Käufer dürften sich diese Veränderungen negativ in der Form von Preiserhöhungen niederschlagen.
Für Käufer wie Verkäufer werden also die Neuerungen insgesamt nur negative Folgen mitbringen. Der einzige Gewinner wird eBay sein. eBay wird mit diesem Coup seine Vormachtstellung weiter ausbauen können.
Gegenwehr ist möglich
Viel Unmut hat sich in den letzten Jahren gegen eBay angestaut, doch die Ankündigung der neuen Geschäftsbedingungen bringt nun allmählich das Fass zum Überlaufen. Als eine erste Maßnahme der Gegenwehr gegenüber dem Quasi-Monopolisten hat sich nach der Idee des IT-Beraters Sören Thorwirth die Initiative für fairen Online-Handel „Goodbay“ gegründet. Link: www.goodbay.de . Sie existiert seit April 2012 in der Rechtsform einer GmbH und versteht sich als eine Interessenvertretung der mit den eBay-Geschäftsbeziehungen Unzufriedenen und über eBay Empörten und bietet ein Online-Portal für Stellungnahmen, Einschätzungen und Diskussionsbeiträge. Finanziert wird die Initiative ausschließlich durch Spenden.
Ziele der Initiative sind die Manifestation gemeinsamer Forderungen und Proteste gegen eBay und ihre Verbreitung in der Öffentlichkeit. Außerdem geht es – last but not least – um die Entwicklung tragfähiger Alternativen im Online-Handel, z. B. den Aufbau einer im Vergleich zu eBay konzeptionell anderen Handelsplattform für möglichst viele Verkäufer und Käufer. Als eine demonstrative Zwischenmaßnahme ist ein befristeter konzertierter eBay-Boykott der Goodbay-Unterstützer zurzeit in der Vorplanung.
Wir halten allerdings die Rechtsform der GmbH für sehr unglücklich, um eine breit aufgestellte Initiative auf die Beine zu stellen. Viele potentielle Unterstützer und Spender werden sich fragen, ob eine gemeinsame Interessenvertretung durch einen ihnen unbekannten Geschäftsführer im Sinne der Allgemeinheit vertretbar ist. So wäre die Dokumentation des Gesellschaftervertrages auf der Homepage mit Sicherheit wünschenswert. Nicht das die Spenden noch für den Dienstwagen des GF draufgehen ;-). Dieses wollen wir natürlich nicht Herrn Thorwirth unterstellen, sondern machen damit nur auf die Problematik der Rechtsform für eine Händlerinitiative aufmerksam.
Ein Blick auf die Seite von goodbay lohnt allemal, da die Grundproblematik gut überschaubar dargestellt ist.
Zu gegebener Zeit werden wir Sie an dieser Stelle über weitere Einzelheiten informieren.
Artikel aus unserem alten Wordpress-Blog. Nochmal veröffentlicht im Sinne der Dokumentation und Nostalgie.