Braucht ein Shop AGBs?

Baseline GmbH - Tonerankauf + Verkauf
2011-07-07 07:45:00 / Baseline Infos

Diese Frage hatten wir uns auch gestellt. Viele Preissuchmaschienen verlangen schließlich einen Link auf die Shop-AGBs. Wir sind somit davon ausgegangen, dass dieses zwingend rechtlich vorgeschrieben ist.

Interessanterweise gibt es aber gar keine rechtliche Verpflichtung AGBs zu haben. Die AGB selber regelt individuell das Geschäft, bzw. die Bedingungen, wie ein Handel zustandekommt. Wenn keine AGB vorhanden ist, gelten die Vorgaben aus dem BGB.

Ich persönlich kenne dieses aus einem anderen Zusammenhang. Vor 20 Jahren hatte ich eine Wohnung gemietet. Der Vermieter hatte es zwei Jahre nicht geschafft mir einen Mietvertrag schriftlich zu erstellen, bzw. er wollte wohl besonders schlau sein und dachte ohne Vertrag hätte ich keine Rechte. Ende des Liedes war, dass für mich der normal gesetzlich geltende Mietvertrag gültig war. Grundsätzlich war ich somit besser gestellt, als mancher der abstruse Klauseln von den Vermietern in den Vertrag geschrieben bekommen hat. Der Mietvertrag ist letztlich ja auch eine AGB.

Diese kleine Anekdote deutet darauf hin, dass man als Händler nicht zwingend eine AGB braucht, aber diese hilfreich ist seine Geschäftsbeziehungen eigenkontrolliert zu lenken. Aber auch hier gelten selbstverständlich die gesetzliche Vorgaben. So kann man nicht Regelungen reinschreiben, die z.B. wettbewerbswidrig sind. Eine Endprüfung über einen Anwalt halte ich für absolut zwingend.

Wenn man eine AGB hat ist darauf zu achten, dass diese für den Käufer klar sichtbar ist. Im Shop ist es das einfachste, diese im Bezahlprozess vom Kunden abhaken zu lassen.

spreerecht.de weist in seinem Blog auf folgendes hin:

Sind AGB vorhanden, müssen sie tatsächlich mitgeteilt werden.

 

  1. Zum einem werden AGB nur wirksam, wenn die andere Vertragspartei sie kannte. Bei Geschäften mit Verbrauchern müssen sie deutlich sichtbar sein und es sollte nicht versucht werden, sie zu “verstecken”. Bei Geschäften zwischen Unternehmern reicht ein Hinweis, dass es AGB gibt und wo diese zu finden sind. Die Folge bei Verstoß gegen diese Einbeziehungsregel ist, dass die AGB schlichtweg nicht gelten.
  2. Bei Verbrauchergeschäften im Internet (Fernabsatz genannt) muss über die AGB unbedingt vor Vertragsschluss unterrichtet werden (§ 312c Abs.1 BGB, der auf Artikel 246 §1 Abs.1 Nr.4 2ter Halbsatz EGBGB “wie der Vertrag zustande kommt” verweist). Wer das nicht macht, riskiert eine Abmahnung.
  3. Aber auch alle anderen Anbieter müssen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (§ 2 Abs. 1 Nr.7 DL-InfoV) vorhandene AGB spätestens bei Vertragsverhandlungen mitteilen. Dazu müssen die AGB aber nicht online stehen. Es reicht auch eine Mitteilung bei Vertragsverhandlungen, z.B. per Email. Nur wenn das Geschäft online abgeschlossen wird (z.B. Hostingangebot), müssen die AGB mitgeteilt werden. Dann ist dies aber selbstverständlich, da sie sonst nicht gelten würden.

(Quelle: http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-06/kann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden)

Artikel aus unserem alten Wordpress-Blog. Nochmal veröffentlicht im Sinne der Dokumentation und Nostalgie.


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